Zwangsversteigerungen im Landkreis Dillingen a.d.Donau
Im Landkreis Dillingen a.d.Donau sind 6 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine im Landkreis Dillingen a.d.Donau
- Einfamilienhaus9. Oktober 2026Einfamilienhaus in Wertingen86637 WertingenAmtsgericht NördlingenAuf Anfrage
- Wohn-/Geschäftshaus16. Oktober 2026Wohn-/Geschäftshaus in Dillingen89407 DillingenAmtsgericht NördlingenAuf Anfrage
- Einfamilienhaus16. Oktober 2026Einfamilienhaus in Wittislingen89426 WittislingenAmtsgericht Nördlingen320.000 €
- Einfamilienhaus20. November 2026Einfamilienhaus in Wertingen86637 WertingenAmtsgericht Nördlingen210.000 €
- Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)27. November 2026Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Hausen89407 HausenAmtsgericht Nördlingen195.000 €
- Einfamilienhaus18. Dezember 2026Einfamilienhaus in Lauingen89415 LauingenAmtsgericht NördlingenAuf Anfrage
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen im Landkreis Dillingen a.d.Donau
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es im Landkreis Dillingen a.d.Donau?
Stand 3. Oktober 2026 sind im Landkreis Dillingen a.d.Donau 6 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin im Landkreis Dillingen a.d.Donau?
Der nächste Termin ist am 9. Oktober 2026 um 11:00: Einfamilienhaus in Wertingen, Amtsgericht Nördlingen.
Welche Amtsgerichte sind im Landkreis Dillingen a.d.Donau zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Nördlingen. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte im Landkreis Dillingen a.d.Donau?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 210.000 € (3 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.